Die bereitgestellten Dokumente nennen Geltungsbereiche, Inhaber und Fristen. Hier können Sie diese Angaben in Ruhe nachlesen.
NACHWEIS
EU-Gemeinschaftslizenz
Mehmet Seyyar · Düsseldorfer Straße 30, 68219 Mannheim Gültigkeit laut Dokument: 16.05.2024 bis 15.05.2034
Die von der Stadt Mannheim ausgestellte Gemeinschaftslizenz dokumentiert die Berechtigung des genannten Inhabers zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Sie schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Beauftragung internationaler Straßentransporte im gesetzlichen Geltungsbereich.
Die Lizenz ist an den genannten Inhaber gebunden. Sie ist keine pauschale Genehmigung für jede Transportart oder jedes Zielland.
Versicherungsnehmer: Mehmet Seyyar · Versicherer: KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG Bestätigung vom 17.12.2025 · genannter Vertragsablauf: 01.01.2027, 00:00 Uhr
Der Nachweis beschreibt die verkehrsvertragliche Haftpflicht als Frachtführer und Spediteur sowie die Haftung als Lagerhalter im vereinbarten Umfang. Er nennt unter anderem innerdeutsche Straßentransporte und grenzüberschreitende Transporte nach der CMR. Auftraggeber erhalten damit Einblick in die dokumentierte Absicherung unserer Haftung.
Es gelten die Versicherungsbedingungen, Haftungsgrenzen und Ausschlüsse. Dies ist keine unbegrenzte Warenversicherung. Laut Bestätigung verlängert sich der Vertrag jährlich, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird; maßgeblich ist der aktuelle Vertragsstatus.
DLC Freight Management · Düsseldorfer Straße 30, 68219 Mannheim Bestätigung vom 23.03.2026 · Gültigkeit laut Dokument bis 26.06.2027
auditpartner GmbH bestätigt die Zulassung im QS-System für die Produktionsart „Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln (84)“ auf der Stufe Großhandel. Die Bestätigung beruht auf der Anerkennung einer IFS-Zertifizierung und verweist auf das IFS-Logistics-Audit vom 29.01.2026. Sie dokumentiert die Einbindung dieses Logistikbereichs in die Qualitätssicherung der QS-Systemkette.
Der Nachweis betrifft den genannten Standort und die aufgeführte Produktionsart. Für die aktuelle Lieferberechtigung ist ausschließlich der Eintrag in der QS-Softwareplattform maßgeblich.
DLC Freight Management · Düsseldorfer Straße 30, 68219 Mannheim Bestätigung vom 23.03.2026 · Gültigkeit laut Dokument bis 26.06.2027
auditpartner GmbH bestätigt die Zulassung im QS-System für die Produktionsart „Logistik Fleisch und Fleischwaren (87)“ auf der Stufe Fleischgroßhandel. Auch diese Bestätigung beruht auf der Anerkennung einer IFS-Zertifizierung und nennt das IFS-Logistics-Audit vom 29.01.2026. Sie weist den beschriebenen Logistikbereich innerhalb der QS-Systemkette nach.
Eine Zulassung für andere Produktionsarten oder eine Produktzertifizierung sämtlicher beförderter Waren ist damit nicht verbunden. Für die aktuelle Lieferberechtigung gilt der Status in der QS-Softwareplattform.
In der bereitgestellten Zusammenfassung genannt: DLC Mannheim / Mehmet Seyyar Genanntes Bestätigungsdatum der Stadt Mannheim: 23.08.2021
Die bereitgestellte Zusammenfassung nennt eine bestätigte Anzeige für das Befördern nicht gefährlicher Abfälle im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens. § 53 KrWG regelt die Anzeige bestimmter abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde.
Der Download ist eine Informationszusammenfassung, kein amtlicher Originalnachweis. Er belegt keine Erlaubnis nach § 54 KrWG und keine Berechtigung zur Beförderung gefährlicher Abfälle. Die konkrete Beauftragung muss innerhalb der angezeigten Tätigkeit liegen.
Die beiden vorliegenden QS-Bestätigungen von auditpartner GmbH nennen für DLC Freight Management ein IFS-Logistics-Audit am 29.01.2026, die COID 88758 und die Zertifikatsreferenz QS-IFS-A26-6867. Auch die am 02.11.2026 geprüfte QS-Systempartnersuche führt den zugelassenen Transportbereich unter dem Zertifizierungssystem IFS Logistics.
Die QS-Bestätigungen ersetzen das IFS-Originalzertifikat nicht. Aussagen zum aktuellen IFS-Zertifizierungsstatus, zum vollständigen Geltungsbereich oder zu einem Bewertungsergebnis lassen sich daraus allein nicht ableiten.
Die Downloads sind öffentliche Informationskopien. Maßgeblich bleiben die Originalunterlagen, der jeweilige Geltungsbereich und der aktuelle Status beim Aussteller.