Was sind Incoterms?
INCOTERMS sind eine Reihe von dreibuchstabigen Standardhandelsbedingungen,
die am häufigsten in internationalen Verträgen über den Verkauf von Waren
verwendet werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Geschäftsbedingungen vor dem Versand kennen.
EXW (EX Works)
EX Works (Ab Werk): Der Verkäufer muss dem Käufer Zugang zu Waren an einem vereinbarten Ort gewähren. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Käufer fast alle Kosten und Risiken während des gesamten Versandprozesses.
FCA (Free Carrier)
Free Carrier (Frei Frachtführer): Der Verkäufer muss die Ware auf eigene Gefahr hin und auf eigene Kosten auf seinem Grund oder an einem vereinbarten Ort zur Verfügung stellen. In beiden Fällen ist der Verkäufer für die Freigabe der Ware für den Export verantwortlich. Es kann auch vereinbart werden, dass der Käufer den Frachtführer anweisen muss, dem Verkäufer eine “Bill of Lading (BL)” mit Vermerk an Bord auszuhändigen.
CPT (Carriage Paid To)
Carriage Paid To (Frachtfrei): Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei FCA, trägt in diesem Fall aber zusätzlich die Versandkosten.
CIP (Carriage & Insurance Paid)
Carriage and Insurance Paid (Frachtfrei Versichert): Die gleichen Verpflichtungen des Verkäufers wie bei CPT, nur in diesem Fall ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Versicherung mit hoher Deckung zu bezahlen. Die Beteiligten können jedoch auch eine begrenzte Deckung vereinbaren.
DAT (Delivered at Terminal)
Delivered at Terminal (Geliefert Terminal) Dabei handelt es sich um eine Vertragsklausel der von der Internationalen Handelskammer entwickelten Incoterms. Die Nutzung der Incoterms ist freiwillig, sie vereinfacht jedoch den Vertragsabschluss im internationalen Warenhandel. Delivered At Terminal bedeutet, dass der Verkäufer eine Ware bis zu einem vorher festgelegten Terminal liefert. Bis zu diesem Ort trägt er auch die vollen Kosten und das Risiko für den Transport. Das gewählte Transportmittel wird mit DAT nicht festgelegt. „Terminal“ beschreibt hier den Zielort, den Käufer und Verkäufer vereinbaren müssen. Das kann neben einem Luftfracht-Terminal auch ein Terminal der Bahn, ein Kai oder eine Lagerhalle sein
DAP (Delivered at Place)
Delivered at Place (Geliefert Benannter Ort): Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken des Transports der Ware an eine vereinbarte Adresse. Sobald die Ware dort angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich mögliche Risiken auf den Käufer.
DDP (Delivered Duty Paid)
Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt): Der Verkäufer trägt die Kosten und die Risiken des Transports, trägt die Verantwortung für Import und Export und begleicht anfallende Einfuhrzölle. Sobald die Ware an vereinbarter Adresse angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich mögliche Risiken auf den Käufer.
FAS (Free Alongside Ship)
Free Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis die Ware in der Nähe des Schiffs angeliefert wird. Von da an geht das Risiko an den Käufer über, der auch die Verzollung für die Aus- und Einfuhr übernimmt.
FOB (Free on Board)
Free On Board (Frei an Bord): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis sich die Ware an Bord des Schiffes befindet und verantwortet auch die Ausfuhrgenehmigung. Sobald sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, geht die Verantwortung für den Versand an den Käufer über.
CFR (Cost & Freight)
Cost and Freight (Kosten und Fracht): Es gelten für Verkäufer und Käufer die gleichen Bedingungen wie bei FOB. Allerdings muss in diesem Fall der Verkäufer den Transport der Ware zum Hafen bezahlen.
CIF (Cost Insurance & Freight)
Cost Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht): Der Verkäufer hat die die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR, trägt aber auch die (minimalen) Versicherungskosten. Eine darüber hinausreichende Versicherung muss vom Käufer selbst getragen werden.